Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.12. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt. Den Widerspruch der Verlängerung muss der Spieler dem Verein mitteilen.
(1) Die Würzburg Panthers e.V. verlängern, für die Saison 2024, der Seniors/Jugend –
Spielpässe wie folgt:
Josef Alexander Appel
Maximilian Heinrich Bayer
Xaver Bernard
Jascha Jannis Boigs
Artur Brühler
Juri Bykov
Sebastian Crouch
Marcelo Del Rio Rodriguez
Nils Deschler
Sascha Björn Eckert
Eric Glaser
Mervin Götzelmann
Johannes Henke
Lasse Hergenröther
Luke Herrick
David Hofmann
Robert Anton James
Philipp Kleeberger
Robert Andreas Kolloch
Hannes Kunert
Morris Lindner
Yannic Aurele Maier
Nichilas William Manik
Steven Mantlik
Oleksandr Medvediev
Kevin Müller
Jan Münzel
Sebastian Ortler
Kevin Rainer Oster
Tim Lukas Rieger
Timothy Robinson
Matthias Ruhl
Jan Schätzlein
Dominik Michael Schneider
David Schuster
Vlastimil Simice
Marvin Smital
Marvin Thäns
Steffen Peter Urlaub
Dominik Weiß
Daniel Wermuth
Ben Buchinger
Theodor Eiselle
Ben Franz
Levi Gamble
Luis Hammond
Lias Lutz
Lion Lutz
David Ruhl
Jan Schwab
Tim Schwab
Aaron Walcher
David Webster
Alina Ruhl
Aliyah Lopez
(2) Die Würzburg Panthers e.V. verlängern, für die Saison 2024, der Seniors/Jugend –
Spielpässe wie vorab kommuniziert.
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.